GNPI-Wissenschaftspreis
GNPI-Wissenschaftspreis: Vorgezogene Einreichungsfrist 15.1.2024
Da die GNPI-Jahrestagung 2024 bereits im April stattfindet, endet die Einreichungsfrist für den GNPI-Wissenschaftspreis am 15.1.2024, um ausreichend Zeit für die Begutachtung zu haben.
GNPI-Wissenschaftspreis
Die Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin (GNPI) vergibt jährlich bei den Jahrestagungen einen Wissenschaftspreis, um hervorragende wissenschaftliche Arbeiten von GNPI-Mitgliedern mit bedeutsamen Fragestellungen der Schwerpunkte Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin auszuzeichnen.
Voraussetzung zur Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit ist die GNPI-Mitgliedschaft sowie die Teilnahme an der Jahrestagung. Alle eingereichten Arbeiten werden im Rahmen der Eröffnung der Jahrestagung persönlich mit einem Vortrag vorgestellt.
Die Arbeit kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Sie muss im Jahr oder Vorjahr der Jahrestagung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen worden sein. Eine PDF-Datei der Arbeit ist von der Erstautorin, dem Erstautor gemeinsam mit einem Lebenslauf an die GNPI, Email: mail@gnpi.de bis jeweils zum 28. Februar einzureichen. Dabei ist eine Erklärung erforderlich, dass alle Koautoren mit der Bewerbung einverstanden sind.
Um Doppelauszeichnungen zu vermeiden, muss das Bewerbungsschreiben zudem eine Erklärung enthalten, dass die Arbeit bisher für keinen anderen wissenschaftlichen Preis eingereicht wurde, und dass bis zum Abschluss des Verfahrens keine Doppelbewerbung erfolgt. Arbeiten, die in einer Einrichtung aus Österreich, der Schweiz oder Deutschland entstanden sind, haben bei gleicher Qualität Vorrang vor solchen, die aus einer anderen ausländischen Einrichtung stammen.
Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien Originalität, Relevanz, Methodik, Studiendesign, Diskussion/Schlussfolgerungen, Schreibstil und Bedeutung der Zeitschrift, in der die Arbeit veröffentlicht wurde.
Der Vorstand entscheidet auf Grundlage der Begutachtung einer unabhängigen Bewertungskommission. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.