https://www.g-ba.de/beschluesse/5681/

Berlin, 21. Oktober 2022 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für Perinatalzentren zwei Regelungen, die ursprünglich Ende 2022 auslaufen sollten, um ein weiteres Jahr verlängert:

  • Perinatalzentren haben nun bis Ende 2023 die Möglichkeit, für die Erfüllung der Personalanforderungen das Verfahren des Klärenden Dialogs zu nutzen und im Zuge dessen entsprechende Zielvereinbarungen zu treffen. Der G-BA möchte damit die Rückläufe aus dem Klärenden Dialog des Jahres 2022 noch vollständig in die weiteren Beratungen zur bevorstehenden Richtlinienänderung einfließen lassen.
  • Die Übergangsregelung für Perinatalzentren, ihre Daten zur Strukturabfrage mittels Checklisten zu übermitteln, gilt nun bis zum 31. Dezember 2023. Langfristig ist ein anderer Datentransfer geplant, der technisch aber noch ausgestaltet werden muss.

Beschluss des G-BA vom 20. Oktober 2022: Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 8 und 10 sowie der Anlagen 2, 4 und 7